Infos zur EU-Wahl 2024 Teil 01 Wer darf wählen?


Am 09. Juni 2024 sind Europa-Wahlen.

Bei AUFTAKT darf fast jede Klient*in
und jede Bewohner*in an dieser Wahl teilnehmen.

Wir werden ab heute hier
Informationen zu dieser Wahl veröffentlichen.


Informationen zur
Europa-Wahl 2024
in Leichter Sprache

(Quelle: https://www.behindertenrat.at/aktuelles/eu-wahl-2024/informationen-zur-europa-wahl-2024-in-leichter-sprache/)

Österreich ist eine Demokratie.
Das heißt, die Österreicherinnen und die Österreicher
wählen die Personen, die sie vertreten.

Bei der Europa-Wahl
wählen die Menschen Abgeordnete
für das Europäische Parlament.

Wenn eine Person wählen will,
ist es gut, wenn sie sich davor
über die Wahl informieren kann.

Das Bundes-Ministerium für Inneres
stellt deshalb Informationen
in leichter Sprache zur Verfügung.

Die Texte in leichter Sprache
sind ein Zusatzangebot
und sollen Sie nur informieren.

Die Texte in leichter Sprache
sind keine rechtliche Beratung.

Wer darf bei der Europa-Wahl wählen?

Aktiv wahlberechtigt heißt, dass eine Person wählen darf.

Aktiv wahlberechtigt sind Sie,
wenn Sie spätestens am Tag der Wahl
16 Jahre alt sind

und

Österreicherin oder Österreicher sind

oder

nicht-österreichische Bürgerin
oder nicht-österreichischer Bürger
der Europäischen Union sind
und in Österreich den Hauptwohnsitz haben.

Es gibt keine Wahl-Pflicht.
Das heißt man darf wählen, man muss aber nicht.


Wird fortgesetzt!



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